Inhaltlich geht es um den Bestand einer sogenannten Veränderungssperre, mit der die Stadt den Einzelhandel am Rauen Werth steuern will. Dort soll kein großflächiger Einzelhandel entstehen. Der Discounter klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Weil nun ein Verhandlungstermin am 31. August angesetzt wurde, der Rat regulär aber erst am 19. September wieder tagt, ist die Sondersitzung notwendig, um die Rechtsposition der Stadt in dem Verfahren abzusichern.
Dringlichkeitsentscheidungen werden notwendig, wenn eine Ratsentscheidung aus rechtlichen oder terminlichen Gründen kurzfristig getroffen werden muss, eine Einberufung des Rates oder ersatzweise des Hauptausschusses aber in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Wenn der Gemeinde ohne den Beschluss erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen, wird durch den Oberbürgermeister und einen Stadtverordneten ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst, den der Rat in seiner nächsten Sitzung nachträglich genehmigen muss.
Das sonst übliche Rats-TV via Internet gibt es für die Sitzung am Montag nicht.