Das können beispielsweise neue Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen sein.
Das Programm der Bahn trägt den Titel „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“.
In den nächsten Wochen erhalten die ermittelten Haus- oder Wohnungseigentümer per Brief die Teilnahmeunterlagen des Ingenieurbüros „CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH“. Antworten die Angeschriebenen, wird ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Das Unternehmen erarbeitet kostenlos eine schalltechnische Beurteilung des jeweiligen Objektes. Auf deren Basis entscheiden die Eigentümer, ob sie am Förderprogramm teilnehmen wollen. Auch wird es eine Info-Veranstaltung im Rathaus geben.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bahn AG, übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. 25 Prozent tragen die Eigentümer als Eigenanteil, weil die Maßnahmen in der Regel mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.
Das Programm läuft bis 2017. Genügend Zeit also, sich zusammen mit den Mietern auf die Sanierung vorzubereiten.
Frank Meyer, Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr und Umwelt, begrüßt das Programm der Deutschen Bahn und die Unterstützung durch den Bund: „Die Wuppertaler werden durch Lärm, insbesondere Bahnlärm, in besonderem Maß belastet. Vor allem den Menschen, die unmittelbar an der Bahntrasse wohnen, helfen solche Maßnahmen sehr. Deshalb begrüßen wir diese initiative ausdrücklich.“
Das Programm
Auf dem 33.500 Kilometer langen Streckennetz der Bahn sind 3.700 Kilometer besonders durch Schienenlärm belastet. Bundesweit sind aktuell in über 1.500 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Seit 1999 wurden 1.400 Kilometer besonders lärmbelasteter Strecken saniert. Dafür wurden rund 560 Kilometer Schallschutzwände errichtet und in 53.400 Wohnungen Schallschutzfenster eingebaut. Das kostet über eine Milliarde Euro an Bundesmitteln und Mittel der DB.
Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Denkmalbedingter Mehraufwand, der bei einem Ersatz von Kunststofffenstern durch Holzfenster entsteht, ist ebenfalls förderfähig. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert.