Wem also die ausladenden Äste eines Baumes die Wohnräume verschatten, die Hecke am Gartenrand zu breit oder zu hoch geworden ist oder eine Kletterpflanze zu sehr auf das Dach raufrankt, der darf ab Oktober zu Säge und Schere greifen. Über den gesamten Winter bis Ende Februar können sämtliche Rückschnitte vorgenommen werden, um den Garten umzugestalten.
Die schwierige Einschätzung, ob ein Gehölz schon ein Baum oder noch ein Strauch ist und ob er inner- oder außerhalb einer gärtnerisch genutzten Fläche steht, entfällt. Ein Tipp des Umweltressorts: Schneidearbeiten bei Temperaturen unter -5 Grad könnten die Gehölze schädigen.
Eine Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums über den Februar hinaus ist generell gesetzlich nicht möglich. Nur in besonderen Einzelfällen werden Befreiungen auf Antrag geprüft.