Der Landtag berät aktuell über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verteilung der Bundesmittel für finanz‐ und strukturschwache Kommunen. Der Bund hat 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, wovon Nordrhein‐Westfalen knapp ein Drittel erhalten wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Betrag von 1,12 Milliarden Euro nach dem Maßstab der Schlüsselzuweisungen der vergangenen Jahre zu verteilen. Die Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig (Wuppertal), Ralf Weeke (Solingen) und Sven Wiertz (Remscheid) haben diesen Vorschlag geprüft und sind zu Ergebnis gekommen, dass die Zielsetzung des Bundesgesetzes auf diesem Wege nicht in ausreichendem Umfang erreicht werden können.
Sie schlagen dem Landtag in ihren Schreiben einen alternativen Schlüssel für die Verteilung vor. Sie fordern unter anderem, dass bei der Verteilung der Bundesmittel die Kriterien angewendet werden müssten, die auch beim Stärkungspaket zur Anwendung gekommen seien – also zum Beispiel die Arbeitslosen-quote oder die Höhe der Verschuldung einer Stadt. Das sei, so die Kämmerer, damals gesetzlich festgeschrieben und richterlich geprüft worden, also als Kriterium für die Verteilung der Mittel auch rechtsfest.
Wuppertals Kämmerer, Dr. Johannes Slawig betonte, man hoffe jetzt auf eine Diskussion des Gesetzentwurfes in Düsseldorf, der die Interessen der Kommunen mit großen finanziellen Sorgen besser berücksichtige. Er verwies darauf, dass eine Verteilung, wie das Land sie zurzeit vorsehe und die eine Berücksichtigung von 90 Prozent aller NRW-Kommunen und Kreise vorsehe, „politischer Flurschaden“ entstünde. Er sagte, wenn das Land nicht die besonders benachteiligten Städte berücksichtige, konterkariere es die Zielrichtung des Bundes, das die Mittel ausrücklich für finanz- und strukturschwache Kommunen vorgesehen habe. Das kommunale Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, so Slawg, habe es erreicht, dass am 24. September, die Stadtfinanzen Thema einer Plenarsitzug seien in Berlin. „Wir haben in Berlin das Bewusstsein für die schwierige finanzielle Situation der Städte geweckt und wollen diesen Weg weiter gehen. Deshalb muss das Geld des Bundes dann auch in diesem Sinne bei uns ankommen und nicht vom Land nach dem Gießkannprinzip verteilt werden.“