Wer ist schulpflichtig?
Schulpflichtig werden am 01.08.2016 nach § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW –SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336) alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 geboren sind.
Kinder, die nach dem o. g. Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig am 01.08.2016 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Wann ist die Anmeldung?
Die Anmeldung der Kinder kann durch die Erziehungsberechtigten in der Zeit vom
20.10. – 22.10.2015 von 10:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich
am 22.10.2015 von 16:00 - 18:00 Uhr
bei den Gemeinschafts- oder Bekenntnisgrundschulen der Stadt Wuppertal vorgenommen werden. Grundsätzlich besteht im Rahmen der Aufnahmekapazitäten ein Anspruch auf die nächstgelegene Grundschule.
Ausnahme: Erzbischöfliche Tagesschule Dönberg
Die Erzbischöfliche Tagesschule Dönberg nimmt Anmeldungen in der Zeit
vom 19.10. – 23.10.2015 von 08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich
am 23.10.2015 von 14:00 - 16:00 Uhr
entgegen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine Benachrichtigung durch den Stadtbetrieb Schulen erhalten.
Welche Schule ist die richtige?
Schauen Sie sich "Ihre Wunschschule" beim Tag der offenen Tür, Infotagen oder beim Schulfest an. Dort haben Sie die Gelegenheit, auch mit Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen. Die Terminliste finden Sie rechts.