Deswegen beginnt der Investor in der Woche ab dem 19. Oktober an der Kemmannstraße eine Wegschneise anzulegen. Diese Maßnahme bedeutet nicht den Beginn einer Bebauung!
Auch topographische Gegebenheiten machen eine solche Schneise notwendig. Das Grundstück kann nicht von den umliegenden Straßen betreten werden. Zur Straße hin ist die Böschung sehr steil beziehungsweise liegen Privatgrundstücke, die gegen das Brachland eingefriedet sind. Daher wird an der Kemmannstraße eine Zufahrt geschaffen, für die der Bewuchs entfernt werden muss.
Nach eigener Aussage wird der Investor darauf achten, nur so wenig Gehölz wie notwendig zu entfernen. Diese Maßnahme solle lediglich das Grundstück zugänglich machen, sie stelle keine Rodung oder ähnliches dar, so der Investor.