Ein Mietspiegel dient als qualifizierte Richtschnur für ortsübliche Wohnungsmieten, die auch von den Gerichten anerkannt wird. Der derzeit genutzt Mietspiegel für Wuppertal stammt aus dem Jahr 2012. Für eine aktuelle Fortschreibung hatte der "Arbeitskreis Mietspiegel“, in dem die Verwaltung, Mieter- und Eigentümervereine, Makler und Gutachterausschuss vertreten sind, einen umfangreichen Fragebogen abgestimmt, dessen Ergebnisse EDV-gestützt durch die Statistikabteilung der Stadt und den Fachbereich Wirtschaft der Bergischen Universität ausgewertet und zum neuen Mietspiegel zusammengefasst werden sollten.
„Die Umsetzung war allerdings schwierig“, berichtet Martina Justus-Lohrmann, Abtei-lungsleiterin für Bauförderung und Wohnen. So wurde zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen ausführlich diskutiert, welche Daten in der Befragung erhoben werden sollten. In der Folge war das Ausfüllen des komplexen Bogens offenbar für viele der über 8.100 Adressaten nicht eindeutig. Aus 2.500 zurück gesandten Fragebögen ließ sich am Ende kein plausibles, den Anforderungen entsprechendes Ergebnis für einen qualifizierten neuen Mietspiegel auswerten.
Bis ein neuer Mietspiegel im Jahr 2016 in Kraft treten kann, müssen Mieter und Vermieter nun weiterhin auf die Richtwerte des Mietspiegels 2012 zurückgreifen, der bis zur Veröffentlichung eines neuen Mietspiegels seine Gültigkeit behält.