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WuppertalPressemeldung – 19.05.2015

Stadtspitze will Kita-Gebühren erstatten

Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung will die Stadt den vom Streik betroffenen Eltern ihre für diese Zeit gezahlten Kita-Gebühren erstatten. In einem älteren Erlass hatte das Innenministerium dies für notleidende Kommunen ausgeschlossen.

Die Erstattung geleisteter Elternbeiträge durch Kommunen, denen die Überschuldung droht, kann nicht geduldet werden, heißt es in dem Erlass, den das Innenministerium NRW im Jahr 2009 aus Anlass eines längeren Kita-Streiks an die Städte herausgegeben hatte. An diese Vorgabe fühlte sich die Stadt Wuppertal auch angesichts der aktuellen Diskussion gebunden.

 

In Gesprächen von Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig bei der Finanzaufsicht der Bezirksregierung in Düsseldorf konnte jedoch eine Klarstellung erreicht werden: Weil es keine rechtliche Pflicht zur Rückerstattung gibt, handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Kommunen, deren Haushalt - wie der der Stadt Wuppertal - in Kraft ist, könnten über die Rückerstattung selbst entscheiden. Jedoch dürfe die Rückerstattung nicht dazu führen, dass Konsolidierungsziele gefährdet oder gar verfehlt werden. Wenn die finanzielle Entlastung des Haushaltes durch die im Streik eingesparten Personalkosten höher sei als die Belastung durch die Rückzahlung der Elternbeiträge, sei auch keine Kompensation bei anderen freiwilligen Leistungen notwendig.

Oberbürgermeister Peter Jung und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig werden diese Auskunft zum Anlass nehmen, den haushaltstragenden Ratsfraktionen vorzuschlagen, die Elternbeiträge zurückzuerstatten. Das konkrete Verfahren dazu wird jetzt kurzfristig erarbeitet und veröffentlicht werden.

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