Hier die gleich gebliebenen Steuersätze nochmal im Überblick:
Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen nach wie vor:
Grundsteuer A: 240 %
Grundsteuer B: 620 %
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 490 %.
Für die Hundesteuer gilt weiterhin:
ein Hund: 160 Euro,
bei zwei oder mehr Hunden: je Hund 288 Euro,
bei gefährlichen Hunden: 1000 Euro je Hund.
Mit den Hundesteuerbescheiden werden je ein Merkblatt des Steueramtes sowie eine Information des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und des Umweltressorts übersandt.
Erfahrungsgemäß haben viele Bürger Rückfragen zu den Bescheiden. Die Stadtverwaltung bittet daher um Geduld, wenn es zu längeren Wartezeiten am Telefon kommt. Die Rückrufnummern sind in den Bescheiden angegeben.
Tabelle zu den Gebührensätzen der Jahresgrundbesitzabgabenbescheide 2015:
Gebühr |
2014 |
2015 |
Abweichung % |
Schmutzwasser pro m³ |
2,85 € |
2,85 € |
0 % |
Regenwasser pro m² |
1,99 € |
1,99 € |
0 % |
Abfall Jahresgebühr pro Person 30 L pro Person u. Woche |
94,39 €
|
94,66 € |
0,29 % |
22,5 L |
79,69 € |
79,96 € |
0,34 % |
15 L |
64,99 € |
65,26 € |
0,42 % |
Straßenreinigung (Durchschnitt) |
abhängig von der Reinigungsklasse |
abhängig von der Reinigungsklasse |
5 % |