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WuppertalPressemeldung – 19.01.2015

Jahresbescheide des Steueramtes werden verschickt

Das Steueramt verschickt in diesen Tagen rund 15.000 Hundesteuerbescheide und rund 120.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2015.
Die Grundbesitzabgabenbescheide setzen die Ratsbeschlüsse zu den Gebührensätzen für das Jahr 2015 um. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuersätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben:

Hier die gleich gebliebenen Steuersätze nochmal im Überblick:

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen nach wie vor:

Grundsteuer A: 240 %

Grundsteuer B: 620 %

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 490 %.

 

Für die Hundesteuer gilt weiterhin:

ein Hund: 160 Euro,
bei zwei oder mehr Hunden: je Hund 288 Euro,
bei gefährlichen Hunden: 1000 Euro je Hund.

 

Mit den Hundesteuerbescheiden werden je ein Merkblatt des Steueramtes sowie eine Information des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und des Umweltressorts übersandt.

Erfahrungsgemäß haben viele Bürger Rückfragen zu den Bescheiden. Die Stadtverwaltung bittet daher um Geduld, wenn es zu längeren Wartezeiten am Telefon kommt. Die Rückrufnummern sind in den Bescheiden angegeben.

Tabelle zu den Gebührensätzen der Jahresgrundbesitzabgabenbescheide 2015:

Gebühr

2014

2015

Abweichung %

Schmutzwasser pro m³

2,85 €

2,85 €

0 %

Regenwasser pro m²

1,99 €

1,99 €

0 %

Abfall Jahresgebühr pro Person

30 L pro Person u. Woche

94,39 €

 

94,66 €

0,29 %

22,5 L

79,69 €

79,96 €

0,34 %

15 L

64,99 €

65,26 €

0,42 %

Straßenreinigung (Durchschnitt)

abhängig von der Reinigungsklasse

abhängig von der Reinigungsklasse

5 %

Erläuterungen und Hinweise

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