Mit Ausnahme einer leichten Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr um durchschnittlich fünf Prozent aufgrund gestiegener Kosten ergibt die Gebührenkalkulation der Stadt für 2015 keine zusätzlichen Belastungen:
Schmutzwasser, Regenwasser, Trinkwasser, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, alles bleibt unverändert.
Nur die Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten wird noch angehoben, von 18 Prozent Bruttokasse auf 20 Prozent Bruttokasse.
Die Sätze im einzelnen:
Die Grundsteuer B bleibt in 2015 unverändert bei 620 von Hundert
Die Grundsteuer A bleibt in 2015 unverändert bei 240 v.H.
Die Gewerbesteuer bleibt in 2015 unverändert bei 490 v.H.