Hecken und Gebüsche schaffen Nist-, Rückzugs- und Durchzugsorte sowie Nahrungsräume für Tiere und sind deswegen schonend zu behandeln. Auch bei Pflanzen, die von Vögeln häufig angeflogen werden oder in denen sie brüten, sind Pflegeschnitte einzustellen. Bäume mit Greifvogelnestern sind das ganze Jahr grundsätzlich geschützt. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz.
In begründeten Einzelfällen kann auch während der Sperrfrist das Roden und Abschneiden erlaubt werden. Ein formloser Antrag per E-Mail an umweltschutzstadt.wuppertalde beim Ressort Umweltschutz genügt.