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WuppertalPressemeldung – 14.08.2015

Krankentransport: Kassenpatienten brauchen Genehmigung

Kassenpatienten benötigen für Fahrten mit dem Krankenwagen jetzt eine Genehmigung ihrer Kasse - sonst wird´s teuer. Darauf weist vorsorglich die Feuerwehr hin.

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass sich für Menschen, die einen Krankentransport nutzen, aktuell etwas ändert. Wer mit dem Krankenwagen zu einer ambulanten Behandlung oder zurück nach Hause gefahren werden muss, benötigt jetzt eine Genehmigung seiner Krankenkasse. Das heißt: Wenn der Arzt eine Fahrt mit dem Krankenwagen anordnet – was gerade bei chronisch Kranken ja häufiger der Fall sein kann – müssen sich die Betroffenen bei ihrer Krankenkasse eine Genehmigung ausstel-len lassen und diese bei der Fahrt dem Personal des Rettungsdienstes aushändigen.

Wichtig für die Patienten: Wer keine Genehmigung seiner Kasse hat, muss die Kosten für den Transport selbst übernehmen. Damit sich Patienten nicht über Rechnungen ihrer Feuerwehr ärgern müssen und rechtzeitig abgesichert sind, rät die Feuerwehr dringend dazu, sich beizeiten mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Genehmigung zu besorgen.

Nötig macht das neue Verfahren eine im Juli in Kraft getretene gesetzliche Regelung, das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)“.

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