Im Auftrag des Bauordnungsamtes übernahm das städtische Gebäudemanagement (GMW) die Arbeiten. Der Abbruch kostete rund 67.500 Euro.
Nach einem Brand im Jahre 2008, bei dem der Dachstuhl zerstört wurde, verfiel das private Gebäude zusehends. Der Eigentümer war ins Ausland verzogen und nicht erreichbar. Die Stadt musste den Bürgersteig vor dem Haus absperren, weil Teile des Gebäudes herabzufallen drohten.
Seit 2013 musste diese Absperrung wegen der immer schlechter werdenden Bausubstanz bis zur Straßenmitte ausgedehnt werden. Im Sommer 2014 stürzte der Dachstuhl ein, so dass die Straße vor dem Haus nun komplett und Teilflächen des gegenüber liegenden Spielplatzes abgesperrt werden mussten.
Auch nach einer Zwangsversteigerung, die die Stadt eingeleitet hatte, änderte sich nichts. Die Abrissverfügung an den neuen Eigentümer blieb unbeantwortet. So bleiben die Kosten wohl bei der Stadt und damit beim Steuerzahler hängen.
„Der Abbruch des Gebäudes durch die Stadt ist ein Sonderfall, der nur bei akuter Einsturzgefährdung zum Tragen kommt und nur dann, wenn der Eigentümer nicht in Regress genommen werden kann“, erklärte Baudezernent Frank Meyer im März vor Beginn des Abbruchs.