Da in Deutschland die meisten Waldbrände durch Menschen verursacht werden, ist gemäß Landesforstgesetz das Rauchen im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten.
Außerdem darf in dieser Zeit im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand kein Feuer - also auch kein Grill - angezündet werden. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden.