11.000 Tonnen belasteter Boden sind entsorgt worden. 2400 Tonnen Tonnen davon waren hochgradig unter anderem mit Chrom VI belastet. Die lokale Eigentümerfamilie Konrad übergab den Abschlussbericht an Umweltdezernent Frank Meyer – Schlusspunkt einer langen Geschichte.
Eine kleine Chronologie
Auf dem Grundstück betrieb die Firma Hösterey eine Schleiferei und Härterei. Ende 2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
2005 wiesen Anwohner auf Belastungen des Bodens und des Gebäudes hin. Analysen bestätigten eine Belastung vor allem mit Mineralölkohlenwasserstoffen und giftigem Chromat. Als erste Maßnahme wurde das Gelände eingezäunt, so dass zum Beispiel Kinder nicht mehr auf dem Gelände spielen konnten.
Im Zuge von Bauanfragen wurden der Stadt Gutachten vorgelegt, die die Belastungen erneut bestätigen. Ein Teil des Grundstücks war so belastet, dass die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung bestand. Diesen stufte die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt (UBB) als sanierungsbedürftige Altlast ein. Für das restliche Gelände bestand als eingezäunte Brachfläche erst einmal kein Handlungsbedarf.
2006 scheiterte der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Altlastensanierung und zur Vorbereitung der Wohnbebauung, weil die Erschließungskosten (Straßenausbau) zu hoch waren. Daraufhin leitete die UBB 2007 ein förmliches ordnungsbehördliches Verfahren zur Altlastensanierung ein. Diese Ordnungsverfügung wurde durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bestandskräftig.
Ein festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt und als Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Dem neuen Grundstückseigentümer wurde weiterhin Gelegenheit gegeben, Konzepte zur Altlastensanierung bei neuer Bebauung vorzulegen. Als auch das nicht zum Ziel führte, wurde das Zwangsmittel in eine Ersatzvornahme umgewandelt und Fördermittel beim Land NRW angemeldet.
Im April 2012 meldete der Grundstückeigentümer Insolvenz an. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Der Grundstückeigentümer suchte und fand einen Kaufinteressenten für das Grundstück. Mit diesem schloss die Stadt im Juli 2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab. In dieser verpflichtete er sich, das Grundstück gemäß der Ordnungsverfügung zu sanieren.
Im Gegenzug verzichtete die Stadt auf die Vollstreckung der Sicherheitsleistung aus dem Zwangsgeld. Die Sicherungshypothek wurde aus dem Grundbuch gelöscht. Dadurch war eine Sanierung des Grundstücks durch die Stadt (Ersatzvornahme) nicht mehr erforderlich.
Im Januar 2014 lag dann ein Sanierungskonzept für das Grundstück vor. Es sah nicht nur die Sanierung der Altlast vor, sondern beschrieb auch, wie das gesamte Gelände für Wohnbebauung aufbereitet werden könnte.
Im Lauf des Jahres 2014 ließ der neue Eigentümer den mit Chrom VI belasteten Boden und das restliche Gelände abtragen. Untersuchungen des sanierten Geländes ergaben keine Restbelastungen. Das gesamte Gelände kann nun im Altlastenkataster der Stadt mit dem Status „saniert“ geführt werden. Der Grundwasserschutz ist gewährleistet.
Über die Jahre begleitete die Bürgerinitiative „Die Sudbürger“ das Geschehen. Sie wurden, ebenso wie die politischen Gremien, durch die Stadt regelmäßig über den neuesten Stand informiert. Zu Beginn der Sanierung gab es zudem eine Info-Veranstaltung, die die „Sudbürger“ mit dem Investor vereinbart hatten.
Das hoch mit Chrom VI belastete Material ist als gefährlicher Abfall auf der Deponie Hubbelrath gelagert worden. Der restliche Boden ging als nicht gefährlicher Abfall zu einem Entsorger nach Dinslaken.