Kommt es beispielsweise zu einem Frostschaden an einem Wasserzähler, gehen die Kosten gemäß der Wassergebührensatzung zu Lasten des Wasserabnehmers. Alle Hauseigentümer sollten deshalb im eigenen Interesse darauf achten, dass die Wasserleitungen und Wasserzähler ausreichend geschützt sind. Der WAW hat deshalb ein paar Tipps zusammengestellt. Um Frostschäden an den Wasserleitungen und -zählern zu vermeiden, ist es sinnvoll, frühzeitig folgende Vorkehrungen zu treffen:
- Fenster und Außentüren in ungeheizten Räumen und Kellern, in denen Wasserleitungen und Wasserzähler eingebaut sind, geschlossen halten, insbesondere Zugluft vermeiden.
- Leitungen zu Außenzapfstellen und Leitungen in frostgefährdeten, unbewohnten Räumen und Gebäuden absperren und entleeren.
- Wasserzähler und -leitungen in nicht frostsicheren Räumen, insbesondere unter Kellerfenstern mit Isoliermaterial schützen. Ein einfaches Ablesen und Montage-arbeiten am Wasserzähler durch WAW-Beauftragte müssen jedoch weiterhin möglich sein.
- Bei Wasserzählern in Außenschränken ist es sinnvoll, die elektrische Frostschutz-heizung regelmäßig auf Funktion zu überprüfen und die Stromzufuhr sicherzustel-len.
- Bei Schächten für Wasserzähler, in denen der Zähler weniger als 1 m tief eingebaut ist, muss für eine Isolierung des Deckels und/oder der Leitungen und des Zählers gesorgt werden.
Schäden an Wasserzählern sollten umgehend den WAW-Beauftragten unter der Telefonnummer 0202/569-3100 (24 Stunden täglich erreichbar) gemeldet werden.