Pro Wohnung kann bei Kombination beider Sanierungsmaßnahmen kann ein Darlehen von bis zu 80.000 Euro bewilligt werden. Sogar ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent der Darlehenssumme ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nicht erforderlich, die Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung einzuhalten.
„Dieses gute Angebot der Landesregierung sollte jeder Eigentümer prüfen. Das Team Wohnraumförderung beantwortet gerne alle Fragen und bietet kostenlos unverbindliche Beratungen an“, hebt Frank Meyer, technischer Beigeordneter, besonders hervor.
Termine können vormittags unter der Telefonnummer 0202 / 563-5782 vereinbart werden.