Nach der Sanierung im Jahr 2008 hatte das Gebäudemanagement der Stadt (GMW) das erneuerte Dachtragwerk aufgrund von Baumängeln nicht abgenommen. Eine fachgerechte Nachbesserung noch vor der Wiedereröffnung des Opernhauses im Januar 2009 hatte die Baufirma verweigert und stattdessen die Stadt auf Bezahlung der Rechnung verklagt. Das Landgericht Wuppertal schaltete einen vereidigten Sachverständigen ein. Die Klage des Unternehmens wurde daraufhin im Jahr 2012 abgewiesen und die Firma zur Nachbesserung auf eigene Kosten verpflichtet. Nachdem verschiedene Versuche, die Mängel von innen zu beseitigen, erfolglos blieben, hat das Unternehmen gemeinsam mit dem GMW und unter Begleitung des Sachverständigen ein Mangelbeseitigungskonzept erarbeitet, das nun ein Nachbearbeiten des Daches von außen vorsieht. Durch die Begleitung des Sachverständigen soll die erfolgreiche Umsetzung gewährleistet werden. Die Einrüstung des gesamten Bühnenturmes erfolgt ab Ende Mai, so dass während der Theaterferien am offenen Dach gearbeitet werden kann. Noch vor Beginn der ersten Aufführung der neuen Spielzeit soll das Gerüst wieder abgebaut sein.