Das zuständige Finanzamt in Köln hat der Stadt Wuppertal mitgeteilt, dass einer der großen Gewerbesteuerzahler in diesem Jahr nur geringe Gewerbesteuervorauszahlungen leisten wird: Erwartet wurden rund 12 Millionen Euro. Für das vergangene Jahr hat das Unternehmen darüber hinaus einen Rückerstattungsanspruch in etwa gleicher Höhe, so dass sich für den städtischen Haushalt im laufenden Jahr eine Verschlechterung von über 20 Millionen Euro ergibt.
„Das Unternehmen, das vor kurzem umstrukturiert wurde, scheint steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt zu haben, die aufgrund der Zuständigkeit des Finanzamtes Köln von der Stadt Wuppertal nicht geprüft werden können“, erklärte dazu Oberbürgermeister Peter Jung.
Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer beträgt in Wuppertal in diesem Jahr 204 Millionen Euro und kann nach jetzigem Kenntnisstand bei Weitem nicht erreicht werden.
Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig hat auf die Entwicklung sofort reagiert: „Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser für uns nicht abzusehenden oder zu beeinflussenden Verschlechterung habe ich als Stadtkämmerer in meiner Verantwortung für den Haushalt eine umfassende Haushaltssperre verhängt.“
Im Zuge dieser Haushaltssperre dürfen ab sofort nur noch Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich oder vertraglich verpflichtet ist. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtkämmerer. Die verwaltungsinternen Zielvereinbarungen mit den Ressorts und Stadtbetrieben, durch die der Personalabbau umgesetzt und gesteuert wird, bleiben in Kraft. Externe Einstellungen sind auf das absolute Minimum zu begrenzen; auch über sie entscheidet der Kämmerer.
„Die Höhe der Einsparungen, die wir mit dieser Haushaltssperre erzielen werden, lässt sich gegenwärtig noch nicht quantifizieren“ so Slawig weiter. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dadurch die Verschlechterungen in vollem Umfang ausgeglichen werden können. Verbesserungen an anderen Stellen im Haushalt dienen der Kompensation von den bereits bekannten Risiken, zum Beispiel bei den Kosten für die Fortführung der Schulsozialarbeit.“ Die weitere Entwicklung müsse zeigen, ob es sich bei dem Gewerbesteuerausfall um einen Einmaleffekt handelt. Darüber hinaus werde ein Teil der geringeren Gewerbesteuereinnahmen im nächsten Haushaltsjahr durch die Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kompensiert.
„Der Haushaltsausgleich im Jahr 2017 muss auf jeden Fall erreicht werden“, betonten Oberbürgermeister und Stadtdirektor. „Dieser Vorgabe müssen sich alle Maßnahmen unterordnen. Welche weiteren Schritte dazu notwendig sein werden, ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2015 zu entscheiden.“