Zum 1. Mai ist in Deutschland ein neues Gesetz zur „vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Schwangere in Notlagen bei der Entbindung künftig ihre Identität schützen können. Vertrauliche Geburten können in einer Klinik, in einem Geburtshaus oder als Hausgeburt erfolgen. Durch die neue Gesetzgebung soll sichergestellt werden, dass sowohl die Mutter als auch das Kind während der Geburt medizinisch versorgt werden. Im Anschluss an diese Geburten werden die Kinder mit dem Einverständnis der Mütter unter einem Pseudonym in anerkannte Adoptionsfamilien vermittelt.
Der Weg zur vertraulichen Geburt führt grundsätzlich über eine Schwangerschaftsberatungsstelle. In Wuppertal haben die Frauen die Auswahl zwischen vier verschiedenen Beratungsstellen:
- Caritasverband esperanza (Tel. 0202 / 389034030)
- Diakonie (Tel. 0202 / 97444 – 532/533)
- Donum Vitae (Tel. 0202 / 3099616)
- pro familia (Tel. 0202 / 431849)
Die Frauen haben dort einen Rechtsanspruch auf eine anonyme Beratung. Erst wenn sich eine Schwangere für eine vertrauliche Geburt entscheidet, hinterlässt sie der Beraterin ihre Identitätsangaben. Diese persönlichen Daten der Mutter werden nach der Geburt in einem versiegelten Umschlag beim Bundesamt für Familie deponiert – damit soll das Recht des Kindes gewahrt werden, ab dem Alter von 16 Jahren die Identität der leiblichen Mutter zu erfahren.