Die Schiedsperson versucht, durch Gespräche mit den Parteien z.B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, nachbarrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen zu finden. An einem neutralen Ort und in ruhiger Atmosphäre werden die Probleme besprochen.
Für das Schiedsamt sind Bewerberinnen und Bewerber geeignet, die neben Geschick in der Verhandlungsführung auch die Fähigkeit besitzen, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen. Allerdings ist auch Schreibgewandtheit gefordert, denn die erreichten Vergleiche werden protokolliert. Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse werden in Aus- und Weiterbildungsseminaren vermittelt. Nach Möglichkeit sollten die Bewerberinnen und Bewerber im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Wer zwischen 30 und 70 Jahre alt ist und sich ehrenamtlich als Schiedsfrau oder Schiedsmann engagieren möchte, kann sich bis zum 30. April bewerben.
Bewerbungen an: Bürgeramt der Stadtverwaltung Wuppertal, 003.04-Schiedsamtsangelegenheiten, Steinweg 20, 42275 Wuppertal.
Ansprechpartner sind Jürgen Siemes, Telefon 563-2354 und Christa Erdmann, Telefon 563-5707, Fax: 563-4386, E-Mail: juergen.siemesstadt.wuppertalde