Die Schiedsperson versucht, durch Gespräche mit den Parteien, beispielsweise bei Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, nachbarrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen zu finden. An einem neutralen Ort und in ruhiger Atmosphäre werden die Probleme besprochen.
Für das Schiedsamt sind Bewerberinnen und Bewerber geeignet, die neben Geschick in der Verhandlungsführung auch die Fähigkeit besitzen, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen. Allerdings ist auch Schreibgewandtheit gefordert, denn die erreichten Vergleiche werden protokolliert.
Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse erwirbt die angehende Schiedsperson in Aus- und Weiterbildungsseminaren.
Nach Möglichkeit sollten die Bewerberinnen und Bewerber im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Wenn Sie zwischen 30 und 70 Jahre alt sind und sich ehrenamtlich als Schiedsfrau oder Schiedsmann engagieren möchten, können Sie sich bis zum 11. Juli bewerben.
Ihre Bewerbung richten Sie an das
Bürgeramt der Stadtverwaltung Wuppertal,
003.04-Schiedsamtsangelegenheiten,
Steinweg 20,
42275 Wuppertal.