Besitzer eines solchen Fahrzeugs haben die Möglichkeit, bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung für bis zu zwei Monaten zu bekommen. Mitzubringen sind ein Nachweis über die Nachrüstbarkeit und die Auftragsbestätigung der Werkstatt.
Weitere Fragen zum Thema beantwortet das Ressort Straßen und Verkehr unter 0202/563 5377.