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WuppertalPressemeldung – 02.07.2014

Kiesbergtunnel: Vorwürfe unzutreffend

Öffentlich geäußerte Vorwürfe, die Verwaltung habe in Zusammenhang mit dem Beschluss über die B 7-Sperrung Informationen zu einer parallel bevorstehenden Sperrung des Kiesbergtunnels zurückgehalten und sich nicht ausreichend für eine Abstimmung der Bauprojekte eingesetzt, weist Verkehrsdezernent Frank Meyer zurück.

„Der Stadt Wuppertal waren die Brandschutzmängel im Kiesbergtunnel und auch die Notwendigkeit, dass dort geeignete Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, aus fortlaufenden Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb lange bekannt. Spätestens seit der der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Sperrung des Kiesbergtunnels für LKW über 3,5 Tonnen im Jahr 2011 war dies ja auch öffentlich und in der politischen Diskussion Thema.

Nach dem Ratsbeschluss zur Sperrung der B 7 am 24. Februar haben wir auf allen Ebenen, bis hin zu Interventionen bei Verkehrsminister Michael Groschek, alles getan, die verschiedenen Baumaßnahmen auf der A 46, an der L 419 und am Kiesbergtunnel so abzustimmen, dass nur das unbedingt Notwendige parallel gemacht wird.

 

Der Landesbetrieb Straßen hat uns nun mitgeteilt, dass eine zeitweise Vollsperrung des Kiesbergtunnels für fünf Monate ab Frühjahr 2015 unumgänglich ist, um den Tunnel überhaupt weiter betreiben zu können. Ansonsten hätte nach Prüfung aller Alternativen aufgrund der gravierenden Brandschutzmängel nur die Option der endgültigen Außerbetriebnahme gestanden. Von dieser unausweichlichen Vollsperrung wusste im Februar noch niemand.

Wir haben umgehend nach der Erkenntnis, dass die bestehende Betriebsgenehmigung am Ende des Jahres 2014 erlischt, mit dem Landesbetrieb den gemeinsamen Termin zur Unterrichtung von Politik und Öffentlichkeit am vergangenen Montag vereinbart.

 

Der Kiesbergtunnel ist nicht Teil des Umfahrungskonzeptes für die B 7. Trotzdem wird die Verkehrslage in Wuppertal natürlich durch diese Maßnahme zusätzlich belastet. Die Aussage des Landesbetriebs ist aber ganz eindeutig, dass die Sperrung des Tunnels im Frühjahr sein muss, weil eine Verlängerung der Betriebserlaubnis ohne diese Maßnahmen nach umfassender Prüfung aller Sanierungsalternativen nicht möglich ist. Über die Art und den Umfang der Arbeiten gibt es bei der Stadt Wuppertal noch keine Erkenntnisse.

 

Bezüglich der A 46 hat der Landesbetrieb die von den Verkehrsgutachtern geforderte permanente vierspurige Befahrbarkeit bis auf zwei verlängerte Wochenenden im nächsten Jahr zugesagt. Die technische Nachrüstung der Lärmschutz-Galerien Hansastraße und Sternenberg wurde auf Bitte der Stadt um ein Jahr verschoben, so dass sie nicht in die Sperrzeit der B 7 fallen. Die notwendigen Sanierungen der Landesstraßen 417 und 419 sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass sie dann als Umfahrungsstrecken dienen können, wenn wir uns auch die Fertigstellung wie ursprünglich zugesagt, früher gewünscht hätten.

 

Bei allem verständlichen Ärger über die zeitweise parallel stattfindenden Arbeiten sollte nicht völlig übersehen werden, dass es sich vor allem beim Lärmschutz auf der A 46, aber auch bei den anderen Maßnahmen des Landesbetriebs, um notwendige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt handelt, die letztlich den Wuppertalern zu Gute kommen.“

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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