Hier die wichtigsten Infos rund um die Wahlen im Überblick:
Europawahl
Alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen (Auslandsdeutsche).
Kommunalwahl
Wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Wuppertal seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Integrationsratswahl
Wer nicht Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Wuppertal seine Hauptwohnung hat.
Der Integrationsrat soll zukünftig 25 Mitglieder haben: 10 Ratsmitglieder und 15 direkt gewählte Vertreter der Migranten und Migrantinnen.
Wahlhelfer
Für den Super-Wahlsonntag müssen 265 Wahlvorstände mit jeweils sechs Personen besetzt werden. Zuzüglich einer Reserve werden somit rund 2.000 Wahlhelfer gebraucht. Die Wahlvorsteher und die Stellvertreter müssen in Schulungsveranstaltungen in die jeweiligen gesetzlichen Wahlrechtsvoraussetzungen eingewiesen werden. Wer sich als Wahlhelfer melden möchte, kann dies online machen unter https://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/wahlhelferinternet/ (Öffnet in einem neuen Tab) Die zeitgemäße Anmeldung und auch die weitere Verarbeitung der Daten wird dadurch erheblich effizienter. Rückfragen oder Wünsche bezüglich der Einplanung können einfacher und schneller bearbeitet werden.
Das sogenannte Erfrischungsgeld wird dem Einsatz am Super-Wahlsonntag angepasst und beträgt je nach Vergütung zwischen 45 und 70 Euro.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und die Kommunalwahlen werden auf einer Karte zusammengefasst. Auf der Rückseite dieser Karte ist der Antrag für die Briefwahlunterlagen. Auf den Karten werden erstmalig QR-Codes für die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen gedruckt. Das jeweilige Wahllokal wird deutlich lesbar und besonders hervorgehoben auf der Vorderseite abgedruckt. Die Benachrichtigung für die Integrationsratswahl wird, bedingt durch den erweiterten Übersetzungstext in zwölf Sprachen, in einem Anschreiben erfolgen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 28. April an die Wahlberechtigten versandt. Die Anzahl der Wahlen, zu denen die Wuppertaler berechtigt sind, ist dabei un-terschiedlich.
Briefwahl und Sofortausgabe
Da die Zahl der Brief- und Sofortwähler in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist und dieses Mal gleich mehrere Wahlen anstehen, werden größere Räume und weitere Ausgabestellen im Rathaus eingerichtet.
Die Räume sind alle barrierefrei zugänglich.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen mit der Möglichkeit der sofortigen Ausführung der Wahl wird im Rathaus Barmen in der 3. Etage, in den Räumen der ehemaligen städtischen Kantine (A-350), vom 29. April bis zum 23. Mai eingerichtet.
Briefwahlunterlagen können, wie bei den vorherigen Wahlen auch, über das speziell für die Wahlen eingerichtete Onlineangebot angefordert werden: Ab dem 22. April wird der Onlineservice für alle drei Wahlen erreichbar sein.