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WuppertalPressemeldung – 17.02.2014

SEPA-Lastschriftmandate bei Zulassung von Kraftfahrzeugen

Die Zulassung von Fahrzeugen ist seit 2005 nur noch in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich. Durch das neue SEPA-Verfahren hat sich diese Abwicklung verändert.

Für die Zulassung ist ein Formular, das SEPA-Lastschriftmandat, auf der Internetseite der Stadt Wuppertal hinterlegt. Dieses wird vollständig ausgefüllt, um Steuerzahlungen an das von nun ab zuständige Hauptzollamt zu ermöglichen.

 

Alle bis zum 29. Januar abgegeben Einzugsermächtigungen bleiben gültig.

 

Bei Großkunden, Haltern mit mehr als 30 Fahrzeugen, stellt das Hauptzollamt eine Dauerbescheinigung aus, die das obige Verfahren ablöst.

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