Obwohl der ehemalige Pächter der Zoogastronomie die Zoo-Säle letztendlich geräumt hatte, versuchte er in einem Berufungsverfahren weiterhin die Räumungsklage der Stadt anzufechten. Dem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt eine klare Absage erteilt und die Berufung des Klägers gegen die Räumungsklage zurückgewiesen. Das OLG bestätigte damit eindeutig die Rechtsauffassung der Stadt, nach der das Pachtverhältnis bereits zum Ende des Jahres 2011 beendet war. Diese Entscheidung hat – neben der zu Lasten des ehemaligen Pächters ergangenen Kostenentscheidung zu den Gerichts- und Anwaltskosten – auch positive Auswirkungen auf die vom städtischen Gebäudemanagement avisierten Schadensersatzforderungen wegen der aus Sicht der Stadt unrechtmäßigen Nutzung der Räume durch den Pächter.