Wichtig: Im ersten Jahr erhalten Eltern die Leistung nur, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren worden ist.
Vom 1. August 2013 bis 31. Juli 2014 werden monatlich 100 Euro gezahlt. Ab August 2014 erhöht es sich auf 150 Euro. Auf Leistungen der Jobcenter, der Sozialhilfe und auf den Kinderzuschlag wird das Betreuungsgeld genauso wie das Elterngeld angerechnet.
Für alle anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen bleibt das Betreuungsgeld bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Kontaktmöglichkeiten sowie weiterführende Links zu einem ausführlichen Info-Blatt und dem Antrag siehe Box auf der rechten Seite.
Eltern schicken ihre ausgefüllten Anträge entweder postalisch an
Stadt Wuppertal
Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt
R 208.42
Friedrich-Engels-Allee 76
42285 Wuppertal
oder per E-Mail an