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WuppertalPressemeldung – 15.07.2013

Start für Betreuungsgeld: Anträge gibt es im Netz

Ab Anfang August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr ab dem 1. August 2012 geborenes Kind keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Der Fachbereich Elterngeld und Unterhalt beim städtischen Ressort Kinder, Jugend und Familie bearbeitet die Anträge und zahlt das Geld aus.
Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich im Anschluss an das Elterngeld für 22 Lebensmonate gezahlt werden und ist nicht abhängig vom Einkommen der Eltern. Ist das Elterngeld nicht in Anspruch genommen worden, wird Betreuungsgeld bereits ab dem 15. Lebensmonat gezahlt. Beides gleichzeitig ist allerdings nicht möglich.

Wichtig: Im ersten Jahr erhalten Eltern die Leistung nur, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren worden ist.

 

Vom 1. August 2013 bis 31. Juli 2014 werden monatlich 100 Euro gezahlt. Ab August 2014 erhöht es sich auf 150 Euro. Auf Leistungen der Jobcenter, der Sozialhilfe und auf den Kinderzuschlag wird das Betreuungsgeld genauso wie das Elterngeld angerechnet.

Für alle anderen einkommensabhängigen Sozialleistungen bleibt das Betreuungsgeld bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Kontaktmöglichkeiten sowie weiterführende Links zu einem ausführlichen Info-Blatt und dem Antrag siehe Box auf der rechten Seite.

 

Eltern schicken ihre ausgefüllten Anträge entweder postalisch an

 

Stadt Wuppertal

Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt

R 208.42

Friedrich-Engels-Allee 76

42285 Wuppertal

 

oder per E-Mail an

 

elterngeldkassestadt.wuppertalde.

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