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WuppertalPressemeldung – 28.02.2013

Trotz Schonzeit: Stadt muss kranke Bäume im März fällen

Im Auftrag der Stadt werden auch über den Beginn der gesetzlichen Schonfrist am 1. März hinaus Bäume gefällt werden müssen. Es sind ausnahmslos Gefahrenbäume und schadhafte Exemplare. Sie stehen verteilt über das gesamte Stadtgebiet in Parks, Grünanlagen, an Schulen und Kitas. Meist sind es einzelne Bäume.

Die Stadt kann nicht garantieren, dass diese kranken und beschädigten Bäume bis zum nächsten Herbst stehen bleiben würden. Weil nach Landschaftsschutzgesetz NRW die Verkehrssicherungspflicht höher einzuordnen ist als die Schonzeit, müssen sie nun im März noch gefällt werden. Die mit der Fällung beauftragte Firma hat am Mittwoch, 27. Februar, mit ihrer Arbeit begonnen.

 

Wie das zuständige Ressort Grünflächen und Forsten betont, wird selbstverständlich auf alle Nistplätze und Nester, die bei den Fällungen gefunden werden, geachtet. Bis spätestens 22. März sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Als Ersatz werden wie üblich auch in diesem Jahr neue Bäume im Frühjahr gepflanzt.

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