Die Schonzeit gilt vor allem dem Grundschutz wilder Tiere und Pflanzen.
Hecken sind Nist-, Rückzugs- und Durchzugsort sowie Nahrungsraum. Werden Pflanzen von Vögeln häufig angeflogen und befinden sich dort bebrütete Nester, sind auch die zulässigen Pflegeschnitte sofort einzustellen. Grundsätzlich unterliegen dem ganzjährigen Schutz Bäume mit Greifvogelnestern. Darüber hinaus sind die Vorschriften zum Schutz der Lebensstätten der besonders geschützten Tierarten zu beachten.
In begründeten Einzelfällen kann auch während der Schonzeit das Roden und Abschneiden erlaubt werden. Ein formloser Antrag per E-Mail kann an das Ressort Umweltschutz gestellt werden (umweltschutzstadt.wuppertalde).
Bei Zweifeln und Fragen wenden sich die Betroffenen an die Stadt, Ressort Umweltschutz, Tel: 563-5533; 563-4172).
Wer dagegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 € beträgt.