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WuppertalPressemeldung – 05.02.2013

Stadt sucht ehrenamtliche Schöffen

Mit Sachverstand und Lebenserfahrung, Alltagswissen und Engagement sollen Bürger als Schöffen an Gerichtsentscheidungen mitwirken. Sie können dafür sorgen, dass Entscheidungen der Gerichte auch für Laien nachvollziehbar und für die Betroffenen verständlicher werden.

Die Stadt sucht jetzt Freiwillige, die ab dem 1. Januar 2014 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amtsgericht oder Landgericht Wuppertal als Schöffe in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen.

Der Grund: Die Amtszeit der jetzigen Schöffen geht zu Ende. Bis zum 15. Juni 2013 können sich Interessenten für das Schöffenamt noch melden.

 

Um genügend Kandidaten zu finden, ist die Stadt auf die Mithilfe ihrer Bürger angewiesen: Insgesamt 394 Schöffen und 233 Jugendschöffen sowie deren Stellvertreter sind für die kommende Wahlperiode ab 2014 notwendig. Mindestens doppelt so viele Namen muss die Vorschlagsliste enthalten.

 

Spannende Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte erwarten die Schöffen – aber auch viel Verantwortung und Zeitaufwand. Sie müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenstüchtigkeit mit in die Juristerei einbringen. Die Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung erfahren sein – also zum Beispiel eigene oder Pflegekinder erzogen haben oder im Beruf mit Jugendlichen zu tun haben.

 

Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt – wobei die Betonung des „ehrenamtlichen” auch bedeutet, dass es für das Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand.

 

Voraussetzung für alle, die sich vorstellen können, dieses Ehrenamt zu übernehmen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein.

 

„Altgediente“ Schöffen, die jetzt acht Jahre lang als Schöffe tätig waren, sind von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen.

 

Die Stadtverwaltung bittet alle, die mehr über die Tätigkeit der Schöffen wissen wollen oder sich gleich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchten, sich zu melden:

Informationen können auch unter der Adresse www.schoeffenwahl.de (Öffnet in einem neuen Tab) im Internet abgerufen werden. Dort sind auch die Meldeformulare für die Bewerbung als Schöffe oder Jugendschöffe abrufbar.

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