In ihrer Aufstellung kommt die Stadt zu dem Ergebnis, dass die Deckelung des Projektes Neugestaltung Döppersberg auf 105,62 Millionen Euro faktisch einen Abbruch des Gesamtprojektes bedeute.
Der sofortige Projektabbruch würde zu geschätzten Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro führen, ohne dass die Neugestaltung Döppersberg realisiert worden wäre.
Die Projektabbruchkosten setzen sich zusammen aus gebundenen Mitteln (das sind bereits verausgabe Mittel, Kosten für die Verkehrssicherungspflichten für die bisherigen Baumaßnahmen, vertragliche Verpflichtungen, Schadenersatzforderungen, Zinsforderungen) und Rückzahlungsansprüchen von Fördermitteln.
Mit der Übersendung der Kostenschätzung ist die dreimonatige Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens nicht mehr „gehemmt“. Das heißt, die Initiative hat jetzt knapp drei Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln.
Die Stadt betont, dass nach ihrer Rechtsauffassung von der Initiative noch keine ausformulierte, bürgerbegehrensfähige Frage formuliert und an die Verwaltung übermittelt worden sei. Trotzdem wolle sie der Initiative die Informationen über die finanziellen Folgen einer solchen Deckelung schon jetzt zukommen lassen.