„Die in den vergangenen drei Jahren erzielten Ergebnisse durch die Intensivierung der Schulsozialarbeit belegen nach übereinstimmender Bewertung durch Schule und Jugendhilfe die große Bedeutung für die betreuten Kinder und Jugendlichen“, erklärte Slawig nach dem Gespräch. „Leider wird die vom Bund im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabegesetz angestoßene Finanzierung nicht über den 31.12.2013 hinaus verlängert.“
Die Gesprächsrunde sei sich einig gewesen, dass daher jetzt das Land NRW gefordert sei, die Fortführung der Finanzierung ab dem Jahr 2014 durch den Einsatz von Landesmitteln sicherzustellen. Zu begrüßen sei, dass die Landesregierung hierzu ihre Bereitschaft zu erkennen gegeben habe.
Erwartet werde von Stadt und Trägern eine unmittelbare Anschlussfinanzierung zum 01.01.2014. Sollte die Finanzierung des Landes im I. Quartal 2014 noch nicht zustande kommen, erklärt sich die Stadt Wuppertal bereit, für einen bis zum 31.03.2014 befristeten Übergangszeitraum die notwendigen Haushaltsmittel durch interne Umschichtungen im Bereich der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.
Mit der Übergangslösung können ausschließlich die derzeit besetzten Stellen finanziert werden; eine Weiterfinanzierung aus städtischen Mitteln über den 31.03.2014 hinaus schloss Slawig ausdrücklich aus. „Mit der Zwischenfinanzierung wollen wir die Träger in die Lage versetzen, den in der Schulsozialarbeit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Weiterführung der Tätigkeit aufzeigen zu können. Die Vertreter der Freien Träger begrüßten diese Übergangslösung als sehr gut und wichtig im Sinne der gemeinsamen Sache.
Sobald die landesgesetzlichen Grundlagen für die Weiterführung der Schulsozialarbeit geschaffen sind, wird die Stadt Wuppertal mit den Trägern die weiteren Umsetzungsschritte zur dauerhaften Sicherung der Schulsozialarbeit vereinbaren.“