Mehrfach wurde das Wahlamt in der letzten Augustwoche von Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass Benachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 22. September doppelt in den Briefkästen lagen. Ursache für den doppelten Versand war ein Defekt einer Druckstraße, der von den Mitarbeitern im laufenden Verfahren nicht zu erkennen war. Maximal betroffen können 9000 Bürger sein. Die Kosten der Panne beziffert der Verwaltung mit maximal 2.500 Euro für Karten und Porto
Die Stadt entschuldigte sich für den Fehler und damit womöglich verbundene Verunsicherung bei den Empfängern. Für eine korrekte Stimmabgabe sei der Fehler aber ohne Konsequenzen. Ausschlaggebend für die Wahlberechtigung sei das Wählerverzeichnis, so die Verwaltung. Dies sei bereits kontrolliert worden und korrekt, also ohne Doppelungen. Dadurch sei jeder Missbrauch einer überzähligen Wahlbenachrichtigungskarte ausgeschlossen. Die betroffenen Bürger werden, ebenso wie alle Wählerinnen und Wähler, nach Abgabe ihrer Stimme aus dem Wählerverzeichnis ausgestrichen. Jeder kann also nur einmal seine Stimme abgeben.
Bis zum 31. August gehen alle Benachrichtigungen zur Post. Wer in der kommenden Woche seine Karte noch nicht erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, kann sich bei der Wahl-Hotline (Tel: 563-9009) zur Klärung melden. Wichtig: Die Benachrichtigung wird nicht zwingend zur Wahl benötigt. Sie dient in erster Linie der Information über den Wahltermin und das Wahllokal. Wer die Karte am 22. September nicht zur Verfügung hat, aber wahlberechtigt ist, kann mit seinem Personalausweis zum Wahllokal gehen. Das richtige Wahllokal erfahren die Bürger ebenfalls über die Wahl-Hotline (Tel: 563-9009).