„Damit werden die Gebühren für den Winterdienst gerechter verteilt und der Verwaltungsaufwand verringert“, erklärt Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig. „Die neue Regelung führt nicht zu Mehreinnahmen und dient daher auch nicht der Haushaltskonsolidierung.“
Hintergrund der Änderung ist das dreistufige Gebührensystem. Bislang zahlen Anwohner an Straßen der ersten Kategorie die höchsten Kosten, weil diese Straßen oberste Priorität haben: Sie sind Hauptverkehrsadern und werden von Bussen und Kraftfahrzeugen stark genutzt. Die Anwohner der zweiten Kategorie zahlen weniger Winterdienstgebühren und die der dritten Kategorie gar keine, weil ihre Straßen seltener oder gar nicht von Schnee geräumt werden.
„Dieses System ist deswegen nicht gerecht, weil alle Verkehrsteilnehmer die Hauptverkehrsstraßen nutzen, aber nur wenige die Räumung mit Winterdienstgebühren finanzieren“, so Slawig. Mit der Berechnung über die Grundsteuer soll diese Ungleichheit beseitigt werden. Zudem hat das den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand nach der Umstellung geringer wird: Bislang wurden die Gebühren jährlich angepasst. Dieses System führt zu stark schwankenden Gebühren. Nun sollen die durchschnittlichen Kosten der vergangenen vier Jahre für die Berechnung zugrunde gelegt werden.
Der Winterdienst wird zu zwei Dritteln aus Gebühren bestritten, ein Drittel der Kosten trägt die Stadt. An dieser Verteilung ändert sich nichts. Mit der neuen Regelung wird nur die Erhebung der Gebühren durch die erhöhte Grundsteuer abgelöst, die städtischen Kosten – etwa eine Million Euro im Jahr – werden wie bisher durch den städtischen Haushalt finanziert.