Wer in bestimmten Bereichen ehrenamtlich tätig sein will, etwa im Bundesfreiwilligendienst, muss seinem „Arbeitgeber“ ein Führungszeugnis vorlegen. Erhielt der engagierte Bürger für sein Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung, dann musste er bisher für das Dokument die gesetzliche Gebühr von dreizehn Euro bezahlen. Diese Praxis ändert das Bürgeramt nun auf Initiative von Oberbürgermeister Peter Jung, der mit dieser Geste das Engagement der Bürger honorieren will.
Wichtig: Wer die neue Regelung in Anspruch nehmen möchte, muss schon zum Antragstellen eine Bestätigung seiner Organisation mitbringen, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit gebraucht wird. Da schon mit dem Antrag an das Bundesamt für Justiz ein Teil der Gebühr von der Stadt an den Bund überwiesen wird, ist eine nachträgliche Erstattung nicht möglich.