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WuppertalPressemeldung – 28.11.2012

Stadt hält an Übernachtungssteuer fest, erhebt aber nicht

Mit Verwunderung reagiert die Stadt Wuppertal auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das die so genannte “Bettensteuer” in Dortmund für nicht zulässig erklärt hat.

Auch der Wuppertaler Rat hatte im September beschlossen, auf private Übernachtungen in Hotels ab Januar 2013 eine „Infrastrukturförderabgabe“ zu erheben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Besteuerung privater Übernachtungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Deshalb, so Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig, werde die Satzung in Wuppertal nicht aufgehoben, aber die Steuer vorläufig nicht erhoben. Die Stadt gehe nach wie vor davon aus, dass die Wuppertaler Satzung den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts entspricht und umgesetzt werden kann.

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