Die Förderung umfasst beispielsweise beim Neubau eines Eigenheimes einen Grundbetrag in Höhe von 70.000 Euro, einen Kinderbonus von 5.000 Euro pro Kind und einen Stadtbonus in Höhe von 15.000 Euro. Bei Neubauten oder dem Erwerb einer bereits vorhandenen Immobilie wird zusätzlich ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
So ergibt sich beispielsweise für einen 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern und einem Einkommen von rd. 48.500,-- € jährlich für den Kauf einer Neuimmobilie bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 105.000 Euro. Beim Kauf eines „Altbaus“ würde das Darlehen 66.500 Euro bzw. 76.000 Euro betragen.
In allen Fällen der Förderung ist unter anderem der energetische Standard der Immobilie ausschlaggebend. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz soll für die Hausbesitzer und Eigentümer langfristig eine Kostenentlastung möglich sein.
Darüber hinaus können Wohnungseigentümer Landesmittel für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und für den Abbau von Barrieren auch im Mietwoh-nungsbestand in Anspruch nehmen, sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Im ersten Fall kann ein Darlehensbetrag von bis zu 40.000 Euro pro Wohnung bewilligt werden. Für den Abbau von Barrieren kann unter anderem ein Darlehen in Höhe von maximal 15.000 Euro je Wohnung gewährt werden.