Besonders viele Verstöße wurden dabei auf einer Baustelle auf den Vohwinkeler Höhen festgestellt. Dort werden an mehreren teilweise leer stehenden Wohnhäusern umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt. Von den 17 dort überprüften Arbeitern beziehen mindestens sieben Arbeitslosengeld II.
Obwohl noch sehr viel Arbeit zu verrichten ist, gaben die meisten Hilfeempfänger an, dort täglich nur eine bis zwei Stunden für einen Monatslohn von lediglich 150 Euro zu arbeiten. Hier wird noch weiter geprüft, ob diese unglaubwürdigen Angaben der Wahrheit entsprechen. Wenn dieses nicht der Fall sein sollte, drohen den Arbeitern Strafanzeigen wegen Leistungsbetruges. Sie müssen auch mit der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen rechnen. Den Arbeitgebern drohen Verfahren wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Arbeiter waren bei insgesamt fünf Firmen beschäftigt, von denen drei mangels fachlicher Qualifikation gar nicht zur Erbringung der ausgeführten handwerklichen Arbeiten befugt waren. Unter anderem hatte ein Bestattungsunternehmen aus Moers zwei Mitarbeiter und einen Subunternehmer aus Bulgarien für Wärmedämmarbeiten an der Fassade eingesetzt. Dem Bestatter wurde, genauso wie den beiden anderen Firmen, die Weiterarbeit untersagt. Gegen alle Firmen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Von einem polnischen Selbständigen, der in Deutschland keinen Wohnsitz hat und ohne Gewerbeanmeldung tätig war, wurde noch vor Ort eine Sicherheitsleistung genommen. Bei einer dort arbeitenden Dachdeckerfirma besteht darüber hinaus der Verdacht des Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn, da die Mitarbeiter angegeben hatten, lediglich einen Stundenlohn von acht Euro brutto zu erhalten.