Weiterhin rät die Verwaltung davon ab, gegen die Festsetzung der Grundsteuer zu klagen. Das Verwaltungsgericht wird die Klagen auf Kosten der Bürger abweisen!
In mindestens einer Fernsehsendung (ZDF, „WISO“) war kurz vor Weihnachten dazu aufgerufen worden, „Widerspruch gegen die Grundsteuer“ zu erheben. Auch der Bund der Steuerzahler hatte das Thema später aufgegriffen, jedoch klar gestellt, dass ein Vorgehen gegen die Gemeinde nicht sinnvoll sei (www.steuerzahler.de; Pressemitteilung vom 22.12.2011).
Ob der Einheitswert verfassungsgemäß ist oder nicht, überprüft nicht das Verwaltungsgericht. Die Festsetzung der Grundsteuer muss vom Steueramt automatisch angepasst werden, sobald das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid ändert. Dazu ist die Stadt nach der Abgabenordnung verpflichtet. Ob sich bei den Bescheiden des Finanzamtes etwas ändert, hängt von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab.