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WuppertalPressemeldung – 26.01.2012

Grundbesitzabgabe: Stadt rät von Klagen gegen Grundsteuer ab

Rund 120.000 Grundbesitzabgabenbescheide des Steueramtes gehen in diesen Tagen in die Post. Durch den Einsatz einer neuen Software sind die Bescheide lesefreundlicher und verständlicher geworden. Dennoch werden erfahrungsgemäß viele Bürger Rückfragen haben.
Die Stadt bittet daher um Geduld, falls bei telefonischen Rückfragen die Mitarbeiter nicht sofort erreichbar sind (Sprechzeiten des Steueramtes: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14 bis 15 Uhr).

Weiterhin rät die Verwaltung davon ab, gegen die Festsetzung der Grundsteuer zu klagen. Das Verwaltungsgericht wird die Klagen auf Kosten der Bürger abweisen!

In mindestens einer Fernsehsendung (ZDF, „WISO“) war kurz vor Weihnachten dazu aufgerufen worden, „Widerspruch gegen die Grundsteuer“ zu erheben. Auch der Bund der Steuerzahler hatte das Thema später aufgegriffen, jedoch klar gestellt, dass ein Vorgehen gegen die Gemeinde nicht sinnvoll sei (www.steuerzahler.de; Pressemitteilung vom 22.12.2011).

 

Ob der Einheitswert verfassungsgemäß ist oder nicht, überprüft nicht das Verwaltungsgericht. Die Festsetzung der Grundsteuer muss vom Steueramt automatisch angepasst werden, sobald das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid ändert. Dazu ist die Stadt nach der Abgabenordnung verpflichtet. Ob sich bei den Bescheiden des Finanzamtes etwas ändert, hängt von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab.

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