Dieser Betrag wurde dafür verwendet, die Arbeitsplätze von Betroffenen ideal auf die jeweilige Behinderung abgestimmt auszustatten, technische Arbeitshilfen anzuschaffen oder auch darüber hinausgehende Unterstützung zum Erhalt dieses Arbeitsplatzes zu gewährleisten. Die Ausgleichsabgabe wird von denjenigen Arbeitgebern erhoben, die nicht die gesetzlich geforderte Mindestzahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie kommt ohne Abzüge den schwerbehinderten Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zu Gute. Die Stadt Wuppertal erhält diesen Betrag vom Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Neben der Ausstattung von Büroarbeitsplätzen zum Beispiel mit geeigneten Stühlen oder höhenverstellbaren Schreibtischen bekam im vergangenen Jahr ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auch einen Treppenlift für seine Wohnung gefördert, ohne den er nicht mehr in der Lage gewesen wäre, seinen Arbeitsplatz eigenständig zu erreichen.
Um den Bedarf festzustellen, nehmen die Mitarbeiter der städtischen Fürsorgestelle Ortstermine wahr und besichtigen in Frage kommende Arbeitsplätze. Begleitet werden sie dabei unter anderem von einem Ingenieur des technischen Dienstes des Landschaftsverbandes Rheinland, bei Bedarf ebenso von Kollegen des Integrationsfachdienstes oder auch Gebärdensprachdolmetschern.
Wer sich über die Möglichkeiten, Arbeitsplätze schwerbehindertengerecht auszustatten, informieren will, findet in der Fürsorgestelle die richtigen Ansprechpartner.