„Wir sind im Recht und tun das Richtige“, so Oberbürgermeister Peter Jung. Deshalb sei die Klage vor dem Verwaltungsgericht ein Weg, das für Wuppertal wichtige Projekt umsetzen zu können.
Zweiter Schritt: Die Stadt wird den politischen Gremien vorschlagen, die so genannte Wuppertaler Sortimentsliste, in der die Produkte aufgelistet sind, die mit Blick auf den Schutz der Innenstädte in einem Fachmarktzentrum verkauft werden können, aufzuheben und als Messgröße statt dessen eine neue Sortimentsliste, die sich an der des Landes orientiert, zu beschließen und dann zu nutzen.
Den zuständigen politischen Gremien soll dann vorgeschlagen werden, mit dieser Änderung erneut in die Offenlage eine Flächennutzungs- und Bebauungsplanes zu gehen und so ein Planung zeitnah doch noch weiter zu bringen. Die Landesliste sieht vor, dass das Fachmarktzentrum nur zehn Prozent innenstadtrelevante Güter verkaufen darf. Laut Stadt berücksichtigen die derzeitigen Planungen genau diese Festlegung.