Fahrzeuge
Es erfolgte eine umfangreiche Überprüfung aller Winterdienstfahrzeuge durch die Werkstatt einschließlich Probefahrten. Ein Teil der Altfahrzeuge wurde durch Fahrzeuge mit Wechselaufbauten ersetzt, die sowohl für den Winterdienst als auch für die Straßenreinigung eingesetzt werden können. Alle Fahrzeuge wurden mit einer GPS-Überwachung ausgestattet, die eine Dokumentation der gestreuten Gebiete beinhaltet und der Betrieb somit seine Nachweispflicht erfüllt.
Salzlager
Die Lagerkapazität der Salzlager am Klingelholl und auf Korzert wurde gegenüber den Vorjahren erweitert, und zwar von 4.000 Tonnen auf 7.500 Tonnen. Der Stützpunkt von Straßen NRW Ronsdorf / Linde kann vom ESW mit benutzt werden.
Externe Unterstützung
Für die Außenbereiche wurde Unterstützung gesucht. Landwirte sowie Garten- und Landschaftsbauer haben sich bereit erklärt, in den Bereichen ihres Umfeldes zu räumen. Der Zoo, das Sport- und Bäderamt sowie das Ressort Straßenbau stellen Geräte und Kleintraktoren, die in der Winterzeit dort nicht eingesetzt werden, zur Verfügung. Diese können von ESW-Mitarbeitern genutzt werden. Darüber hinaus unterstützen AWG-Mitarbeiter den Räumdienst.
Dienstpläne
Die Winterdienst-Mitarbeiter beginnen ihren Dienst, falls erforderlich, um 3.30 Uhr, die Fahrzeuge verlassen um 4 Uhr den Betriebshof. Priorität 1 bei der Räumung haben die Hauptverkehrsstraßen, Gefahrstellen und Straßen, in denen Buslinien verkehren. Nebenstraßen mit Gefahrstellen können erst in Priorität 2 bedient werden, so bald es möglich ist.
Handstreustellen
Hier erfolgte eine Neuorganisation. Bei der Verteilung im Stadtgebiet wurden die Betriebshöfe der städtischen Ressorts Grünflächen und Straßenbau sowie des Betriebs Kanalbau der WSW mit einbezogen. So wurden komprimierte Einsatzgebiete mit kurzen Wegen um diese Betriebshöfe herum geschaffen, die durch städtische oder WSW-Mitarbeiter geräumt und gestreut werden. Zur zusätzlichen Unterstützung des Handstreu-Winterdienstes erfolgte die Anschaffung weiterer Kleingeräte wie Räum-Kehreinheiten und handgeführte Schneefräsen.
„In vielen Fällen leistet die Straßenreinigung Winterdienst über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass wir uns auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen Straßen der Priorität 1 konzentrieren müssen. Winterdienst auf nachrangigen Straßen können wir erst leisten, wenn es die Kapazitäten zulassen,“ so Wolfgang Herkenberg, Betriebsleiter ESW.
Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Winterreifen und eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindern das Risiko von Unfällen. Manchmal ist es besser, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen.
Autos sollten so geparkt werden, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen. Falsch geparkte Autos erschweren oft die Winterdiensträumung von Straßen. Das kostet wertvolle Zeit.
„Abschließend noch der Hinweis, dass es sich nicht immer vermeiden lässt, dass Garagen- oder Grundstückszufahrten zugeschoben werden, wenn das Winterdienstfahrzeug vorbei fährt. Wir bemühen uns, hierbei sorgsam und umsichtig zu verfahren,“ so Wolfgang Herkenberg. Ein genereller Abtransport von Schnee ist nicht leistbar, da Umweltauflagen dies verhindern.