Weil sich zudem die Gewerbesteuer weiter positiv entwickelt und das Zinsniveau für die Stadt vorteilhaft ist, rechnet Slawig langfristig damit, dass die Stadt ihren Fehlbetrag unter 75 Millionen Euro halten kann. Auch entwickeln sich die Kassenkredite, die die Stadt aufnehmen muss, leicht nach unten. „Die Konsolidierungshilfe des Landes und der Haushaltssanierungsplan der Stadt fangen an zu greifen“, so die Bewertung von Oberbürgermeister Peter Jung.
Umso wichtiger sei es, den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben und jeweils den geänderten Bedingungen anzupassen. Der Haushaltssanierungsplan sei eine einmalige Chance, betonte Jung. „Wir müssen den strengen Sparvorgaben des Landes nachkommen – und wir wollen das auch.“
Mit der aktuellen Haushaltslage und der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans werden sich der Finanz-Ausschuss und der Rat befassen.
Im Rat wird in seiner nächsten Sitzung am 17. September auch die geänderte Satzung zur so genannten „Bettensteuer“ diskutiert. Sie war im Zuge der Haushaltssanierung beschlossen worden und sollte im kommenden Jahr in Kraft treten. Nachdem ein Gericht diese Steuer auf Übernachtungen in Hotels, Gaststätten oder Gästehäusern aber für nicht zulässig erklärt hatte, wenn es sich um dienstliche Übernachtungen handelt, muss der Rat jetzt eine Satzungsänderung beschließen.
Wuppertal hat sich dafür bei seinen Nachbarn umgesehen und ist in Dortmund fündig geworden: Die BVB-Stadt hat ein Verfahren ermittelt, mit dem Gastronomen unkompliziert die rund 40 Prozent der Übernachtungen melden können, die künftig für die „Bettensteuer“ in Frage kommen. Auf rund 405.000 Euro soll sich die Summe belaufen, die Wuppertal so zusätzlich einnehmen will.
Den dann immer noch fehlenden Betrag von rund 900.000 Euro gegenüber den ursprünglich eingeplanten Einnahmen aus der „Bettensteuer“ soll eine Neu-Ordnung der Vergnügungssteuer von dann 18 Prozent Brutto auf Spielautomaten und eine aktive Hunde-Bestandsaufnahme und –besteuerung erbringen. Bei den Spielautomaten werden 795.000 Euro neuer Einnahmen veranschlagt, bei den Hunden nach den Erfahrungen anderer Städte rund 150.000 Euro.
Die erhöhten Einnahmen aus diesen Steuern soll verhindern, dass an anderer Stelle – etwa in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder im sozialen Bereich – gespart werden muss.