Schulpflichtig werden am 01.08.2013 nach § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW –SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW. 2011 S. 205) alle Kinder, die in der Zeit vom
01.10.2006 bis 30.09.2007 geboren sind.
Kinder, die nach dem o. g. Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig am 01.08.2013 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Anmeldung der Kinder kann durch die Erziehungsberechtigten in der Zeit vom
19.09. - 21.09.2012, von 10:00 - 12:00 Uhr
und
zusätzlich am 20.09.2012, von 16:00 - 18:00 Uhr
bei den Gemeinschafts- oder Bekenntnisgrundschulen der Stadt Wuppertal vorgenommen werden. Grundsätzlich besteht im Rahmen der Aufnahmekapazitäten ein Anspruch auf die
nächstgelegene Grundschule.
Die Erzbischöfliche Tagesschule Dönberg nimmt Anmeldungen in der Zeit vom
17.09. - 21.09.2012, von 08:00 - 12:00 Uhr
und
zusätzlich am 21.09.2012, von 14:00 - 16:00 Uhr
entgegen.
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine Benachrichtigung durch den Stadtbetrieb Schulen erhalten.