Die fünf AWG-Recyclinghöfe in unserer Stadt werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr intensiv genutzt. Jedoch wird dieses Angebot, das nur für Privatkunden gedacht ist, auch von sehr vielen Gewerbetreibenden genutzt.
„Wir können nicht weiterhin zulassen, dass Unternehmen eine Leistung beanspruchen, die über die Müllgebühr mit finanziert wird, denn Gewerbebetriebe zahlen keine Müllgebühr sondern nur Privatpersonen,“ erklärt Wolfgang Herkenberg, kaufmännischer Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal (AWG). „Nach wie vor sind uns Kleinunternehmen willkommen, jedoch müssen sie unseren Service am Müllheizkraftwerk nutzen“ so Wolfgang Herkenberg weiter. „Bei dieser Entscheidung stimmt uns auch die Kreishandwerkerschaft zu, die in diesem Zusammenhang auf die Gleichheit im Wettbewerb bei der Entsorgung von Abfällen hinweist.“
Somit dürfen ab dem 1. September nur noch Privatkunden auf den Recyclinghöfen anliefern mit PKWs, Kombifahrzeugen mit privater Nutzung, Geländewagen, Kleinbussen oder Anhängern (Einachser, bzw. bis 1500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers). Gewerblichen Anlieferern ist die Anlieferung untersagt, einzige Ausnahme ist die Anlieferung von Papier, Pappe und Kartonage. Ebenso sind Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen wie z.B. Kleinlastwagen, Sprintern, geschlossenen Kastenwagen und größeren Anhängern nicht mehr möglich.
Zur Zeit werden an den Recyclinghöfen Flyer mit den neuen Annahmebedingungen und Entgelten an die Kundinnen und Kunden verteilt.