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WuppertalPressemeldung – 19.09.2011

Straßen-NRW beschließt Sondermaßnahmen für Kiesbergtunnel

Im Rahmen einer vom Landesbetrieb Straßen NRW veranlassten Sicherheitsüberprüfung wurden im Kiesbergtunnel gravierende Brandschutz – Mängel festgestellt.
Der mit der Überprüfung betraute Fachgutachter des Landesbetriebes hat deshalb empfohlen, ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h einzurichten.

Der Kiesbergtunnel gehört Straßen NRW, wird vom Land unterhalten. Da sich der Tunnel aber auf Wuppertaler Stadtgebiet befindet, ist die Stadt Wuppertal anordnende Behörde für alle verkehrsrechtlichen Fragen.

Der Gutachter des Landesbetriebs Straßen NRW ist überzeugt, die jetzt beschlossenen Maßnahmen können die Folgen eines Brandereignisses im Tunnel deutlich reduzieren. Sie betreffen sowohl die obere als auch die untere Röhre.

Die hierzu erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen erfolgen durch den Landesbetrieb und werden auch von dort finanziert. Es ist vorgesehen, die Ankündigung bereits auf der A 46 anzuzeigen. Innerstädtisch wird eine umfassende Hinweis-Beschilderung im Umfeld des Kiesbergtunnels auf diese Veränderungen hinweisen.

Die Einschränkungen für die Tunneldurchfahrt gelten mit Einführung der Beschilderung. Die Schilder sollen in der zweiten Oktoberhälfte aufgestellt werden.

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