Dort stehen neben nur wenige Buchen, die Schatten vertragen, sehr viele lichtbedürftige Baumarten wie Roteichen, Traubeneichen, Eschen, Ahorne und Birken. Deren Bestände müssten normalerweise alle drei bis fünf Jahre ausgelichtet werden, dann sterben die im Schatten liegenden Äste auch nicht ab. Denn nur wenn dies regelmäßig geschieht, können die so genannten Lichtbaumarten große, vitale Kronen bilden.
Doch dazu fehlten den Gärtnern aus der städtischen Abteilung Grünflächenunterhaltung in den vergangenen Jahren die Arbeitskapazitäten beziehungsweise die Finanzmittel, um Unternehmer mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Deshalb wurde dieser Bestand in den letzten 15 Jahren nicht durchforstet. In dieser Zeit sind etwa 1.500 Festmeter Holz, das entspricht 50 LKW-Ladungen, zugewachsen.
Nun hat die Forstabteilung diese Waldflächen dauerhaft in ihre Obhut übernommen. Sobald Mitte / Ende November das Laub weitgehend abgefallen sein wird, beginnen die städtischen Forstwirte kranke, schadhafte und wuchsschwache Bäume zu fällen, damit der Bestand vitalisiert wird und die Zahl der Totäste nicht weiter steigt. Das ist wichtig, um dieses Waldgebiet auch in Zukunft ohne Gefahr als Erholungsgebiet nutzen zu können.
Das Stammholz wird aufgearbeitet und an Holzverarbeitungsfirmen verkauft. Das Kronenholz soll zu Kaminholz oder zu Zaunpfählen verarbeitet werden. Da die Baumkronen sich in wenigen Jahren wieder schließen werden, sind keine Aufforstungen erforderlich.
Ganzjährig fällen möglich
Sind die Arbeiten im März oder April nächsten Jahres abgeschlossen, herrscht erst einmal wieder fünf Jahre Ruhe. Da die Maßnahmen auf einer Waldfläche durchgeführt werden, entsprechen sie forstlichen Standards. Das bedeutet den „kurzen, aber heftigen“ Einsatz von Forstmaschinen und damit auch unter Umständen das Beschädigen von Randbereichen.
Da einige Waldwege für Forstmaschinen zu schmal sind, müssen manche Wegstücke und Kurven verbreitet werden, um auch in den nächsten einhundert Jahren, in denen die vitalsten dieser Bäume eine Wuchshöhe von vierzig Metern erreichen werden, diese Flächen pflegen und bewirtschaften zu können. Bänke, die vor Beginn der Fällungen abgebaut werden, bekommen ihren Platz nach Abschluss der Holztransportarbeiten natürlich zurück.
Auf eine Besonderheit weist Forstexperte Vosteen noch hin: In Wäldern dürfen ganzjährig Bäume gefällt werden! Hier gelten nicht die zeitlichen Beschränkungen des Landschaftsgesetzes. Auf die Vogelbrutzeit nehme die städtische Forstverwaltung jedoch selbstverständlich Rücksicht und fälle in dieser Zeit nur akute Gefahrenbäume.