Das heißt: Der Handwerker-Parkausweis berechtigt auch nach dem 30. Juni zum Fahren in der Umweltzone - egal ob mit roter, gelber und grüner Plakette. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2011.
Die bis zum 30. Juni für die Umweltzonen geltenden Ausnahmen für Kraftfahrzeuge, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe verfügen, werden automatisch bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Das geht aus einem aktuellen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hervor.
Das heißt: Der Handwerker-Parkausweis berechtigt auch nach dem 30. Juni zum Fahren in der Umweltzone - egal ob mit roter, gelber und grüner Plakette. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2011.