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WuppertalPressemeldung – 23.03.2011

Ausnahmen von der Umweltzone werden verlängert

Die bis zum 30. Juni für die Umweltzonen geltenden Ausnahmen für Kraftfahrzeuge, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe verfügen, werden automatisch bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Das geht aus einem aktuellen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hervor.

Das heißt: Der Handwerker-Parkausweis berechtigt auch nach dem 30. Juni zum Fahren in der Umweltzone - egal ob mit roter, gelber und grüner Plakette. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2011.

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