Der Zensus verfolgt zwei Ziele. Ganz wichtig ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Ob Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europaparlament – all das hängt von aktuellen Einwohnerzahlen ab. Der Zensus liefert die Basisdaten für vielfältige Analysen, die wiederum die Grundlage für viele Entscheidungen bei der Infrastrukturplanung darstellen: So ist es zum Beispiel wichtig, genau zu wissen, ob eher Kindergartenplätze, Schulen oder Altenheime benötigt werden. Auch eine ganze Reihe von Statistiken basieren darauf, so zum Beispiel die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf.
Ein zweites wesentliches Ziel des Zensus ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen. Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele Menschen davon sind selbstständig? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet?
Deutschland ist übrigens nicht das einzige Land, das aktuelle Zahlen abfragt: Auch die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen werden in diesem Jahr Volks- und Wohnungszählungen durchführen.
Beim Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren angewandt: Statt alle Einwohner und Einwohnerinnen zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen üblich war, werden bei dem sogenannten registergestützten Zensus nach dem Zufallsprinzip 7,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner ausgewählt.
In Wuppertal sind rund 10.000 Personen in 1.270 Adressen zu befragen. Dafür sind rund 120 Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) im Einsatz. Diese wurden sorgfältig von der Stadt Wuppertal ausgesucht. Sie schauen bei den ausgewählten Adressen persönlich vorbei. Ende April wird der Besuchstermin, der in den Wochen nach dem 9. Mai sein wird, angekündigt.
Die Interviewer führen dann die Befragung anhand eines Fragebogens durch. Die Befragten haben aber auch die Möglichkeit, die Angaben per Post oder online zu senden. Ganz wichtig: Es handelt sich nicht um eine freiwillige Teilnahme, sondern es besteht eine Auskunftspflicht.
Natürlich dürfen die Befragten sicher sein, dass ihre erhobenen Daten den gesicherten Bereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nicht mehr verlassen.